Fachübersetzungen von Rechtstexten in Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch

Juristische Übersetzungen in Lübeck

Juristische Texte zeichnen sich durch ihren hohen Abstraktionsgrad, komplexe Begriffssysteme und einen substantivlastigen, für den Laien befremdlich wirkenden Stil aus. Neben lateinischen Fachausdrücken und Abkürzungen erschweren häufig auch ungewöhnliche oder antiquierte Wörter (deutsche Beispiele: "Beschwer", "Arglist", "Reugeld") das Verständnis von Rechtstexten.

Gerade Rechtstexte sind aber häufig zur Veröffentlichung bestimmt, so dass Missverständnisse hier besonders unangenehm sind. Und Fehler in juristischen Übersetzungen können prekäre Rechtsfolgen (z.B. Schadensersatzforderungen) nach sich ziehen, vom Imageschaden ganz zu schweigen.

Ein juristischer Fachübersetzer …

… erstellt Texte von Juristen für Juristen. Er kennt sich nicht nur in der juristischen Fachterminologie bestens aus, sondern ist auch in der Lage, rechtliche Inhalte zu verstehen und sie sich ggf. selbständig zu erschließen. Auch wenn er selbst kein Jurist ist: er muss über die üblichen Informationsquellen (z.B. Gesetzestexte, Creifelds, Palandt, Fallsammlungen, Skripte, Formularbücher etc.) verfügen und sich ihrer bedienen können. Außerdem nutzt er juristische Fachwörterbücher und Datenbanken bei seiner Arbeit und kennt meist auch selbst Juristen, die er im Zweifel zu Rate ziehen kann.

Die Auswahl des Fachübersetzers: Sorgfalt macht sich bezahlt

Die Qualität juristischer Übersetzungen steht und fällt mit der persönlichen Eignung des beauftragten Fachübersetzers. Daher kann die gerichtliche Ermächtigung zum Anfertigen von beglaubigten Übersetzungen auch nur einer natürlichen, nicht aber einer juristischen Person erteilt werden. Die Auswahl eines juristischen Fachübersetzers sollte entsprechend gut überlegt sein: Von der Qualifikation und Arbeitsweise eines Fachübersetzers, zu dem Sie persönlichen Kontakt haben, können Sie sich ein Bild machen. Bei Fragen haben Sie zudem stets einen direkten Draht zum entscheidenden Ansprechpartner. Diese Vorteile entfallen, wenn Ihre juristischen Übersetzungen durch eine Ihnen unbekannte Person erstellt werden.

Was sind die Herausforderungen bei der Übersetzung von Rechtstexten?

Unterschiede Alltagssprache – Rechtssprache

Probleme bei der Übersetzung von Rechtstexten bereitet häufig die unterschiedliche Verwendung von Begriffen in der Alltags- und in der Rechtssprache. Das deutsche Zivilrecht arbeitet z.B. mit den voneinander abgegrenzten Termini "Zustimmung" (Oberbergriff), "Einwilligung" (Zustimmung vor dem Rechtsgeschäft) und "Genehmigung" (nachträgliche Zustimmung), während die Alltagssprache diese Ausdrücke mehr oder minder synonym gebraucht.

Genau unterschieden werden in der Rechtssprache auch die "Rechtskraft", in der gerichtliche Entscheidungen erwachsen (bei Verwaltungsakten: "Bestandskraft") und die "Rechtswirksamkeit", die sich auf Vereinbarungen (Verträge) bezieht. Es gibt also keinen "rechtskräftigen" Vertrag (auch wenn es im Internet davon nur so wimmelt!)

Ein weiteres Beispiel für die Verwässerung rechtlicher Begriffe in der Alltagssprache: die oft mit der "Gewährleistung" verwechselte "Garantie" - erstere bezeichnet die gesetzliche Mängelhaftung für bereits bei Gefahrübergang vorliegende Mängel (mögliche Rechtsfolgen: Nacherfüllung, Rücktritt, bei Verschulden des Verkäufers: Schadensersatz), letztere dagegen ist ein darüber hinausgehendes freiwilliges Versprechen, bei dem verschuldensunabhängig und auch für solche Mängel gehaftet wird, die erst nach Gefahrübergang auftreten.

Wie die Beispiele deutlich machen, muss der Fachübersetzer stets "unter" die sprachliche Oberfläche solcher Fachbegriffe schauen und die ihnen zugrunde liegenden Beziehungen und Bedeutungen verstehen, um juristische Aussagen überhaupt korrekt formulieren zu können - Laien sind hier in der Regel überfordert. Wirklich überzeugende juristische Übersetzungen werden Sie nur von einem qualifizierten und verantwortungsbewussten Fachübersetzer erhalten.

Unterschiede Ausgangssprache - Zielsprache

Entsprechende Begriffssysteme gibt es natürlich auch in anderen Sprachen, doch mit den Abstufungen der deutschen Rechtssprache decken sie sich kaum je zu 100%.

Z.B. unterscheiden einige Staaten der USA drei Arten von "Mord": Grob gesagt, bezeichnet "first degree murder" die Tötung mit Vorsatz und Planung, "second degree murder" ist die Tötung mit bedingtem Vorsatz (keine Planung, aber mit böswilliger Absicht begangen) und nur schwer abzugrenzen von "voluntary manslaughter" (Totschlag), und "felony murder" ist die (auch unabsichtliche!) Tötung bei der Begehung eines anderen Verbrechens.
Die "böswillige Absicht" ("malice aforethougt"), das Kriterium zur Unterscheidung zwischen "murder" und "manslaughter", beruht dabei auf einem gedanklichen Konzept, das die Tötungsabsicht nicht unbedingt zur Bedingung macht, wenn dafür andere Merkmale (Grausamkeit, Leichtfertigkeit, niedere Gesinnung, extreme Missachtung der Gesellschaft...) vorliegen. Dem deutschen Terminus "Mord" stehen hier also mehrere voneinander abgegrenzte Konzepte von "murder" gegenüber.

Es gibt auch den umgekehrten Fall, wo ein fremdsprachiger Terminus mehrere deutsche Entsprechungen haben kann: So bezeichnet "ownership" sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Herrschaft über eine Sache oder auch ein Recht ("owner" kann man also nicht nur durch Kauf oder Schenkung, sondern auch aufgrund eines Diebstahls sein!). Das deutsche Recht unterscheidet hingegen klar zwischen rechtlicher Herrschaft ("Eigentum") und tatsächlicher Herrschaft ("Besitz") über eine Sache und grenzt hiervon noch die "Inhaberschaft" (das Eigentum an einem Recht) ab.

Dass es für eine juristisch korrekte Übersetzung, die sich am Inhalt (und nicht nur am Wort) orientiert, hier mit dem Nachschlagen im Wörterbuch nicht getan ist, liegt auf der Hand. Der juristische Fachübersetzer muss bei der Suche nach Entsprechungen behutsam und problembewusst vorgehen und ggf. recherchieren.

Ankatrans ist Ihr zuverlässiger Partner für juristische Übersetzungen!

Ich bin für alle meine Arbeitssprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch) vom OLG Hamm ermächtigt und verfüge über fundierte Kenntnisse der juristischen Terminologie (Hochschulzertifikat "Deutsche Rechtssprache" bei Prof. Dieter Weber, Richter am Landgericht Ulm) sowie über langjährige Erfahrung in der Übersetzung von Verträgen, Urteilen, Klageschriften, Vollmachten, AGB u.a.m. Ständige Fortbildung (Aufbaustudium Wirtschaftsrecht) sowie die Zusammenarbeit mit Anwälten und anderen juristischen Fachübersetzern garantieren eine übersetzerische Qualität, die von Juristen aus gutem Grund geschätzt wird.