Rechtssichere beglaubigte Übersetzungen für Privatpersonen und Unternehmen in Lübeck

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen (korrekt eigentlich "bestätigte" Übersetzungen) werden häufig von Gerichten und Behörden verlangt. Dabei muss die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch einen speziell hierfür ermächtigten Übersetzer mit dessen Unterschrift bescheinigt werden. Die Zulassung des Übersetzers erfolgt durch ein Landgericht oder Oberlandesgericht, wo auch die Unterschrift des Übersetzers hinterlegt ist. Die Übersetzung kann vom Original, einer beglaubigten oder einer einfachen Kopie erfolgen.

Beglaubigte Übersetzungen im Privatbereich

Beglaubigte Übersetzungen im Privatbereich werden für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse), für Bewerbungen (Schul-, Arbeits- und Führungszeugnisse) sowie für Namensänderungen, Aus-/Einbürgerungsverfahren, Anträge (Aufenthaltserlaubnis, Visum, Rente) u.a.m. benötigt.

Beglaubigte Übersetzungen im Unternehmensbereich

Hier fallen beglaubigte Übersetzungen im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens oder einer Niederlassung in Deutschland oder im Ausland an oder in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten unter Beteiligung des Auslandes. Zu übersetzende Dokumente sind dabei Handelsregisterauszüge, Gründungsurkunden, Verträge, Satzungen, Vollmachten, Gerichtsurteile, Klageschriften u.ä.

Warum ist die Übersetzung einer Urkunde so aufwändig?

Der Übersetzer ist amtlich verpflichtet, aufs Komma genau zu sein. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Ausdrücke oder Abkürzungen (z.B. Schulabschlüsse, militärische Dienstgrade, Berufsbezeichnungen usw.) sich eigentlich gar nicht übersetzen lassen – dann muss der Übersetzer recherchieren und erklärende Anmerkungen machen. Alle Stempel, Gebührenmarken, handschriftlichen Vermerke und Überbeglaubigungen müssen mitübersetzt werden. Auch durchgestrichene oder nicht lesbare Stellen oder Felder ohne Eintragungen müssen genau erklärt werden. Da in Urkunden oft viele verschiedene Schrifttypen sowie handschriftliche Eintragungen, Stempel, Tabellen usw. neben- und übereinander verwendet werden, ist die Erstellung solcher Texte am PC äußerst aufwändig. Dies gilt umso mehr, wenn dem Übersetzer keine Datei im Textformat, sondern nur eine gescannte oder per Fax übermittelte Kopie vorliegt, die erst noch abgetippt werden muss. Für größtmögliche Genauigkeit ist mehrfaches Korrekturlesen erforderlich. Erst danach wird die fertige Übersetzung ausgedruckt, nochmals überprüft, mit Unterschrift und Stempel versehen und zur Post gebracht.

Brauche ich überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Bei der zuständigen Inlandsbehörde (z.B. Gericht, Standesamt, Ausländerbehörde, Universität) erfahren Sie, ob Sie die Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen ermächtigten Übersetzer vornehmen lassen müssen.

Kann ich eine beglaubigte Übersetzung auch von einem nicht ermächtigten Übersetzer erledigen lassen?

Nein. Solche Übersetzungen werden von Gerichten und Behörden üblicherweise nicht anerkannt.

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